Erste Hilfe / Erste Hilfe für Betriebshelfer
Rechtlich/Ethische Bewertung
In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm dies den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt oder sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr bringt (§ 323c StGB).
Was bedeutet Erste-Hilfe ?
Erste-Hilfe bedeutet die Durchführung von Maßnahmen, um Leben zu retten, drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Rettungsdienst, Arzt) abzuwenden oder zu mildern.
Was sind die Ausbildungsinhalte des Lehrgangs?
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und vieles mehr
Ausbildungsdauer: Der Lehrgang beinhaltet 16 Unterrichtseinheiten (8 Doppelstunden)
Kosten: 35,00 Euro
/ Bei Teilnahme als Betriebsersthelfer werden die Kosten in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen. Ein Abrechnungsformular muss ausgefüllt durch den Arbeitgeber zu Lehrgangsbeginn vorliegen.Im Lehrgangspreis ist ein umfangreiches Lehrbuch enthalten
Die erfolgreiche Teilnahme am Erste Hilfe - Lehrgang wird z.B. benötigt für
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Weitere wichtige Informationen für Betriebe und Betriebsersthelfer:
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
(BGV A1 vom 01.01.2004)
§24
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden.
§ 26
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistungen Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
Bei 2 - 20 Mitarbeitern (anwesenden Versicherten) mindestens 1 Ersthelfer
Ab 20 Mitarbeitern (anwesenden Versicherten)
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Mitarbeiter
- in sonstigen Betrieben 10% der Mitarbeiter
(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. (...)
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. (...)
Die Grundlage zur Ausbildung in der Ersten Hilfe ist in der BG-Information BGI 829 geregelt. Diese Informationen sind mit dem Deutschen Roten Kreuz abgestimmt und werden als Grundlage in der Ausbildung von Ersthelfern angesehen.
TÜV - Zertifikat
Dem Bereich Rettungsdienstfortbildung, Breitenausbildung / Betriebshelferschulung wurde im Rahmen des Qualitätsmanagment DRK KV Bergstraße im TÜV Cert-Verfahren der TÜV Cert-Zertifizierungsstelle Hessen, für das Managementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 das Zertifikat erteilt. Wir sind seit 2006 zertifiziert. Vorläufige Gültigkeit bis 20.12.2012. Die aktuelle Gültigkeit wird regelmäßig überwacht und ist einsehbar unter: www.tuev-club.de .
Das Zertifikat können Sie >hier< einsehen

