Sanitätsdienst Fortbildung
Für alle Helferinnen und Helfer besteht im Bereich Sanitätsdienst eine Fortbildungspflicht.
Die Fortbildung muss innerhalb von zwei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Darin muss mindestens eine Fortbildung zu dem Themenbereich „Reanimation und Defibrillation“ enthalten sein. Es besteht die Möglichkeit Fortbildungen aus anderen Bereichen (z.B. Rettungsdienst-Fortbildungen o.ä.) anerkennen zu lassen. Über die Anerkennung entscheidet jeweils im Einzelfall der Landesverband. Anträge auf Anerkennung solcher Fortbildungen sind auf dem Dienstweg über den Kreisverband dem Landesverband einzureichen.
Themen
Alle weiteren Infos findet ihr bei der Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenbeteiligung für fremde Organisationen bei 7,50€ pro UE pro TN liegt.
