Sanitätsdienst Fortbildung
Für alle Helferinnen und Helfer besteht im Bereich Sanitätsdienst eine Fortbildungspflicht.
Die Fortbildung muss innerhalb von zwei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen. Darin muss mindestens eine Fortbildung zu dem Themenbereich „Reanimation und Defibrillation“ enthalten sein. Es besteht die Möglichkeit Fortbildungen aus anderen Bereichen (z.B. Rettungsdienst-Fortbildungen o.ä.) anerkennen zu lassen. Über die Anerkennung entscheidet jeweils im Einzelfall die Kreisbereitschaftsleitung. Anträge auf Anerkennung solcher Fortbildungen sind auf dem Dienstweg bei dem Kreisverband einzureichen.
Themen
09.07.2026 – Reanimation
06.08.2026 – Die erste Minute
20.08.2026 – Pädiatrie
03.09.2026 – xABCDE
10.09.2026 – Reanimation
21.09.2026 – Pädiatrische Notfälle
01.10.2026 – Fallbeispiele
15.10.2026 – Reanimation
18.11.2026 – Fortbildung 5 UE zur Anerkennung med. Fachberufe für die SAN-Qualifikation (Voraussetzung EGA-SAN und Teilnahme First-Responder-Tag)
26.11.2026 – xABCDE
Alle weiteren Infos findet ihr bei der Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass die Kostenbeteiligung für fremde Organisationen bei 7,50€ pro UE pro TN liegt.
